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Kürzlich entschied das LAG Schleswig-Holstein, dass ein Arbeitgeber die angefallenen Kosten für eine abgebrochene Fortbildung aufgrund einer Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag zurückfordern durfte. Wenn Arbeitgeber sich für den Fall absichern wollen, dass ein Mitarbeitender kurz nach Erhalt einer Vergünstigung das Unternehmen verlässt, gilt es einiges zu beachten.