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Beauftragt ein Arbeitgeber eine Anwaltskanzlei mit Ermittlungen gegen einen Arbeitnehmer und wird dieser einer Vertragspflichtverletzung überführt, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber gegenüber unter bestimmten Voraussetzungen zum Ersatz der durch das Tätigwerden der Kanzlei entstandenen Kosten verpflichtet sein.