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Zum Jahreswechsel ändern sich die Jahresarbeitsentgeltgrenzen (JAEG). Die allgemeine JAEG erhöht sich ab 1. Januar 2023 auf 66.600 Euro, die besondere JAEG auf 59.850 Euro. Aufgrund der Erhöhung können sich versicherungsrechtliche Änderungen ergeben. Was Sie dadurch beachten müssen.