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Eine Airline muss die Kosten für eine Präsenzschulung zweier Mitglieder der Personalvertretung zum Thema “Betriebsverfassungsrecht” übernehmen – auch für die Übernachtung und Verpflegung in Potsdam. Das entschied das LAG Düsseldorf. Auf ein Webinar durfte er die Personalvertretung nicht verweisen.