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Die Herbstferien nutzen viele Beschäftigte, um noch ein paar Tage Urlaub zu nehmen. Das gilt natürlich nicht nur für Vollzeitkräfte. Aushilfen wie beispielsweise 450-Euro-Beschäftigte haben ebenso einen Urlaubsanspruch – mit denselben kniffligen Fragen, die auch bei anderen Teilzeitbeschäftigten entstehen.