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Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohnes wird auch die Geringfügigkeitsgrenze bei Minijobs angepasst. Für alle Midijobber, die aufgrund der Erhöhung nicht zum Minijobber werden wollen, hat unsere Kolumnistin Christiane Droste-Klempp gute Nachrichten. Doch gute Nachrichten für die Mitarbeitenden sind nicht unbedingt auch immer gute Nachrichten für die Entgeltabrechnung.