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Die TKG-Novelle stärkt ab Dezember die Verbraucherrechte bei Mobilfunk- und Internetverträgen unter dem Stichwort “Recht auf schnelles Internet” durch bessere Kündigungs- und Minderungsrechte und setzt den Europäische Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) in Deutschland mit fast einjähriger Verspätung um.