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Unternehmen, die künstlerische oder publizistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten, müssen unter bestimmten Voraussetzungen die Künstlersozialabgabe bezahlen. 2023 steigt der Abgabesatz auf 5,0 Prozent. Das geht aus der  Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 hervor.