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Im Streit um das Recht auf Teilzeit hat das Landesarbeitsgericht Hamburg kürzlich einen Arbeitgeber verpflichtet, dem Wunsch einer Beschäftigten am Hamburger Hafen nachzukommen. Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren: Wann Arbeitgeber dem Verlangen der Mitarbeiter nach Teilzeit entsprechen müssen.