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Bisher zahlen Mieter die CO2-Abgabe für das Heizen mit Erdgas und Öl allein. Ab Januar 2023 müssen sich Vermieter beteiligen. Ein Stufenmodell regelt die Kostenaufteilung neu – Maßstab: die energetische Qualität eines Gebäudes. Das entsprechende Gesetz hat den Bundesrat passiert.