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Bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen berechtigen, bestand lange Zeit Unklarheit, in welchen Sachverhalten diese im Steuerrecht als Geldbezug oder Sachbezug gelten. Was die aktuellen Regelungen im Lohnsteuerrecht für die Sozialversicherung bedeuten, haben wir für Sie zusammengefasst.