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Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2022 beträgt unverändert 1,3 Prozent. Das geht aus dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juli 2021 hervor. Um diesen festgeschriebenen Wert einhalten zu können braucht es im nächsten Jahr jedoch einen zusätzlichen Finanzbedarf. Das prognostizierte der GKV-Schätzerkreis in seiner Sitzung am 13.10.2021.