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Wer fristwahrende Schriftsätze, etwa die Berufungsbegründung, erst kurz vor Fristablauf faxt, geht Risiken ein. Im schlimmsten Fall kostet ein Faxfehler oder -defekt das Rechtsmittel. Trotz Arbeitsüberlastung, Krankheit oder einem Mandanten, der erst kurz vor „Toresschluss“ in die Kanzlei kommt: Wenn der Anspruch wegen drohendem Fristende “auf Messer’s Schneide” steht, sollte nichts schief gehen.