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Physiotherapeuten, die als „freie Mitarbeiter“ in einer physiotherapeutischen Praxis arbeiten, sind abhängig beschäftigt, wenn sie in die Organisation der Praxis eingegliedert sind und kein Unternehmerrisiko tragen. Das entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg und hob damit ein anderslautendes Urteil der Vorinstanz auf.