Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung läuft zum 2. Februar 2023 aus. Das Bundeskabinett hat das vorzeitige Ende am 25. Januar 2023 beschlossen. Wegen des sinkenden Infektionsgeschehens seien einheitliche Vorgaben für Corona-Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz nicht mehr erforderlich.