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Die Begrenzung der Teilnehmerzahl an Bestattungen in Corona-Hotspots auf 30 Personen gilt für kirchliche Bestattungen nicht, weil es sich dabei um von der Religionsfreiheit geschützte Gottesdienste handelt. Das hat das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem Eilverfahren auf Antrag der evangelischen Kirche gegen die Auslegung der Bundes-Notbremse festgestellt.