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Ab 2021 wurde die Entfernungspauschale um 5 Cent auf 0,35 EUR angehoben. Die Anhebung gilt erst ab dem 21. Entfernungskilometer. Wie ist bei mehreren Dienstverhältnissen zu rechnen?
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3. November 2021 | Mandanteninformation
8. September 2021 | Mandanteninformation