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Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht auch bei einem Minijob. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist davon abhängig, wie die Minijobberin krankenversichert ist. Arbeitgeber haben – soweit die U2 entrichtet wurde – Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen, beispielsweise bei Beschäftigungsverboten.