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Arbeitgeber sollen im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens für kurzfristige Minijobs ab 1. Januar 2022 eine Rückmeldung zu Vorbeschäftigungen erhalten, um die Einhaltung der Zeitgrenzen besser prüfen zu können. Dies besagt eine Neuregelung des Gesetzgebers.