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Gemeinsam Fußball zu gucken, fördert das Betriebsklima. Bei Einladungen zu betriebsinternen Feiern oder zum gemeinsamen Fußballschauen kann jedoch steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen. Auch bei der Bewirtung der Fußballgucker sowie bei WM-Geschenken gibt es steuerrechtlich einiges zu beachten.

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