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Nachdem das Bundeskabinett am 12.10.2022 die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2023 beschlossen hat, stimmte am 25.11.2022 auch der Bundesrat zu. Die im Leistungsrecht wichtige Bezugsgröße beträgt ab 1.1.2023 monatlich 3.395 Euro. Im Leistungsrecht der Krankenversicherung gelten alle Rechengrößen bundeseinheitlich. Die weiteren Werte im Überblick.