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Die Drohung mit Krankschreibung kann den Arbeitgeber grundsätzlich zur fristlosen Kündigung berechtigen. Die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin erklärte das LAG Mecklenburg-Vorpommern dennoch für unwirksam: Aufgrund der Umstände im Einzelfall sei dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung zumutbar.