Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen vermeintlichen Arbeitszeitbetrugs war unwirksam. Das hat das LAG Niedersachsen entschieden. Der Arbeitgeber wollte unzulässigerweise auf Daten einer Videoüberwachungsanlage zurückgreifen, um den Arbeitszeitbetrug zu beweisen.