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Die Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas darf stattfinden. Der Arbeitgeber scheiterte nun auch in zweiter Instanz vor dem LAG Berlin-Brandenburg mit seinem Antrag, den Wahlvorgang im einstweiligen Rechtsschutz zu stoppen. Mögliche Fehler müssten im Nachhinein angefochten werden.