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Bis 30.6.2021 dür­fen Be­triebs­rats­mit­glie­der an Sit­zun­gen aus dem Ho­me­of­fice heraus teil­neh­men, wenn im Un­ter­neh­men selbst die ar­beits­schutz­recht­li­chen Co­ro­na-Vor­ga­ben nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen.