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Zwei ungeimpfte Pflegedienstmitarbeiter waren von ihrer Heimleitung von der Arbeit freigestellt worden und hatten dagegen geklagt. Nun entschied das Hessische Landesarbeitsgericht, dass die Freistellung rechtmäßig war. Die ungeimpften Pflegekräfte haben keinen Anspruch, beschäftigt zu werden.