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Was ist zur Eindämmung des Coronavirus zulässig? Inwieweit darf der Staat zur Pandemiebekämpfung Grundrechte beschneiden und Sanktionen verhängen? Das Fortdauern der epidemischen Lage von nationaler Tragweite wurde zuletzt am 4.3.2021 bestätigt. Für die in der 16. KW in Kraft tretende „Notbremse“ ändert sich zur Absicherung bundesweit einheitlich einheitlicher Konsequenzen erneut das IfSG.