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Coronabedingt war die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils deutlich angehoben worden. Nun wurde sie bei vorgezogenen Altersrenten zum 1. Januar 2023 aufgehoben. Mit dem Bezug einer Altersrente kann dann hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Anrechnung auf die Rente kommt.