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Das Bundeskabinett hat am 27. Juli 2022 das lange erwartete Hinweisgeberschutzgesetz als Gesetzentwurf beschlossen. Ziel des Gesetzes und der zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist der bessere Schutz von sog. “Whistleblowern”, d.h. Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen. Das Gesetz soll drei Monate nach Verabschiedung durch den Bundestag in Kraft treten, voraussichtlich im Januar 2023.