Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Nach dem KG Berlin (Urteil v. 11.01.2021 – U 32/19) hat sich nun der BGH mit der Zuordnung von Schadensersatzansprüchen bei Zahlungsausfällen des Alleingesellschafters einer GmbH beschäftigt. Anders als das KG entschied der BGH zugunsten des Alleingesellschafters: Die Unabhängigkeit der Rechtsträger und die verschiedenen Vermögensmassen von GmbH und ihrem Gesellschafter – sei es auch nur eine Alleingesellschafterin – müssen bei einer Prüfung von Schadensersatzansprüchen beachtet werden.