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Der Deutsche Bundesrat hat am 28. Mai 2021 das Betriebsrätemodernisierungsgesetz gebilligt. Dieses sieht vor, die Wahl von Betriebsräten zu vereinfachen und die Rechte des Betriebsrats bei der Weiterbildung, dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und bei mobiler Arbeit zu stärken. Das Gesetz tritt am 18. Juni 2021 in Kraft.