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Die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie sieht eine zehntägige bezahlte Auszeit nach der Geburt eines Kindes für den zweiten Elternteil vor. Auch Deutschland muss diese Vorgabe umsetzen, wird dies jedoch mit Verzögerung tun: Erst für 2024 ist ein Recht auf bezahlten Vaterschaftsurlaub geplant.