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Das Umlageverfahren bei Krankheit (U1) wurde geschaffen, um gerade kleineren und mittleren Betrieben zu helfen. Es soll die finanzielle Belastung für Aufwendungen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auffangen. Zum 1.1.2023 ändert sich der Umlagesatz U1 bei Minijobs.