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In der Berufskrankheiten-Verordnung werden nur Erkrankungen aufgenommen, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht worden sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung einer Gefährdung ausgesetzt sind. Zum 1.8.2021 wird die Verordnung um Lungenkrebs durch Passivrauch und Hüftgelenksarthrose ergänzt.