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„Dienst ist Dienst und Schnaps ist Schnaps“ umschreibt immer noch treffend die klare Abgrenzung zwischen Frei- und Arbeitszeit, die durch das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gewährleistet wird. Eine aktuelle Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein setzt nun auch klare Grenzen, was die – u.a. digitale – Erreichbarkeit von Arbeitnehmern in ihrer Freizeit angeht.