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Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG), das am 1.12.2021 in Kraft getreten ist, gilt für alle Unternehmen und Personen, die im Geltungsbereich des Gesetzes eine Niederlassung haben, Telemedien- und Telekommunikations-Dienstleistungen erbringen oder Waren auf dem Markt bereitstellen. Es gilt das sog. Marktortprinzip.