Keine gerichtliche Klage ohne ladungsfähige Anschrift

Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!Auch ein Strafgefangener auf der Flucht muss bei einem Eilantrag oder einer Klage bei einem Zivilgericht eine ladungsfähige Anschrift angeben. Andernfalls sind seine Eingaben unzulässig.Mehr zum Thema...