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Der Bundestag hat am 5.5.2021 das Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer (AbzStEntModG) mit Änderungen durch den Finanzausschuss beschlossen. Eine davon betrifft die Auszahlungfrist für den Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnbehmer.