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Eigentümer können Erhaltungsaufwand für ihr vermietetes Objekt auf 2 bis 5 Jahre verteilen. Sterben sie innerhalb des gewählten Verteilungszeitraumes, müssen die Erben den verbliebenen Teil der Kosten in der letzten Steuererklärung für den Erblasser komplett als Werbungskosten ansetzen.