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Privat krankenversicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen steuerfreien Beitragszuschuss zu ihrem Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag. Zur Berechnung der steuerfreien Zuschusshöhe gibt es neue Aussagen der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung.