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Stellt ein Arbeitgeber betriebliche Quarantäneregelungen für Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten auf und verwehrt aufgrund dessen einem negativ getesteten Arbeitnehmer den Zugang zum Betrieb, so ist er zur Fortzahlung der Vergütung verpflichtet. Das entschied das Bundesarbeitsgericht vor wenigen Tagen auf der Grundlage einer Klage eines Berliner Arbeitnehmers.