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Bei der Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen müssen auch Urlaubstage berücksichtigt werden. Eine tarifliche Regelung für die Zeitarbeitsbranche ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben entsprechend auszulegen, entschied das BAG. Andernfalls wären Beschäftigte versucht, ihren Urlaub nicht zu nehmen.